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Warenkorb öffnenPolitische Außenwerbung gemäß EU-VO 2024/900
Im März 2024 wurde die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) ins Leben gerufen. Diese soll dazu dienen, politische Werbung - insbesondere ihre Ziele und Zielgruppen - transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Bürgerinnen und Bürger sollen leichter erkennen können, wann ihnen eine politische Anzeige präsentiert wird, wer hinter dieser Anzeige steht und aus welchem Grund sie ihnen angezeigt wird.
Seit Oktober 2025 gilt die TTPW-VO verbindlich auch für alle Arten der Außenwerbung. Parteien, Verbände und andere politische Akteure haben seitdem die Verpflichtung, bestimmte Transparenz- und Kennzeichnungspflichten zu erfüllen; wir als Dienstleister haben die Pflicht, diese zu überprüfen.
WAS zählt als politische Außenwerbung?
Die TTPW-VO gilt für jegliche politische Werbung, die innerhalb der EU verbreitet oder in einem oder mehreren Mitgliedstaaten veröffentlicht wird oder sich gezielt an Unionsbürger richtet - unabhängig davon, wo der Anbieter oder Auftraggeber der Werbung seinen Sitz hat oder welches Medium verwendet wird.
Um als politische Werbung zu gelten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Inhalte stammen von politischen Akteuren wie Parteien, Kandidatinnen oder Kandidaten oder Interessensvertretungen oder werden in deren Auftrag veröffentlicht
- die Werbung zielt darauf ab, Wahlen, Abstimmungen oder Gesetzgebungsverfahren auf lokaler, regionaler, nationaler oder europaweiter Ebene zu beeinflussen
Folgende Beispiele gelten hingegen als unpolitisch:
- rein private Meinungsäußerungen oder kommerzielle Werbung, auch vonseiten politischer Akteure
- Amtliche Mitteilungen, die sich auf die Organisation von oder Teilnahme an Wahlen oder Referenden beziehen
- öffentliche und neutrale Kommunikation einer Behörde
- gesetzlich vorgesehene, unentgeltliche Vorstellungen von Kandidatinnen und Kandidaten unter Gleichbehandlung der Beteiligten
WIE muss politische Werbung gekennzeichnet werden?
Für allgemeine politische Werbung bestehen zwei grundsätzliche Richtlinien, die Kennzeichnungspflicht und die Transparenzpflicht.
Zur Kennzeichnung politischer Werbung gehören folgende Inhalte:
- ein Hinweis darauf, dass es sich um eine politische Anzeige handelt
- der Name der Partei, Organisation oder Person bzw. des Dachverbandes
- das zugehörige Logo oder Symbol, falls vorhanden
- der politische Bezug (z.B. zu einer Wahl oder einem Referendum)
- Transparenzbekanntmachung gemäß Art. 12 TVO
Die benötigten Transparenzinformationen können beispielsweise per QR-Code oder Weblink eingefügt werden. Sie müssen folgende Informationen beinhalten:
- die Kostenträger der Kampagne und die Herkunft der Mittel
- den Zeitraum der Kampagne
- den Wert der Schaltung
Wenn es das Ziel einer Werbeanzeige oder Werbekampagne ist, maßgeschneiderte Inhalte an bestimmte Personen oder Gruppen auszuspielen, wird im Kontext der Verordnung von Targeting gesprochen. Für diese Arten der Werbung gelten erweiterte Vorraussetzungen und Kennzeichnungspflichten, nachzulesen in der TTPW-VO.
WER muss sich an die Verordnung halten?
Die TTPW-VO betrifft sowohl dich als Werbeschaltenden als auch uns als Spezialmittler.
Wir bitten dich also darum, dich vor der Buchung bereits gut über die Verordnung zu informieren und mögliche Produktsperren zu beachten.
Bei fehlenden oder unvollständigen Informationen dürfen wir die Schaltung deiner Werbung nicht freigeben.